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Oberlandesgericht hat entschieden: Bearbeitungsgebühren sind unzulässig

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden: Die Erhebung von Bearbeitungsgebühren im Rahmen einer Kreditbeantragung ist rechtswidrig. Für Verbraucher bedeutet das, dass die Bearbeitungsgebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent in Zukunft nicht mehr erhoben werden dürfen. Mehr noch: Die Beträge können sogar von der Bank zurückgefordert werden, wenn der Kreditvertrag nicht älter als drei Jahre ist.

Wie hoch fielen die Bearbeitungsgebühren aus?

Die Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite waren bislang ein fester Bestanteil der Kosten für die Kreditaufnahme. Das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen: 8 U 562/11) vertritt allerdings die Auffassung, dass diesen Gebühren keine Leistung für die Kunden gegenüber stünde. Vielmehr erfolge die Bearbeitung eines Kreditvertrages im Interesse der Bank. Bislang mussten hierfür zwei bis drei Prozent des Nettodarlehensbetrages aufgewendet werden. Als kostenrelevanter Faktor sind die Bearbeitungsgebühren auch in den effektiven Zinssatz mit eingeflossen. Durch den Wegfall der Gebühren nähert sich dieser nun dem Sollzinssatz weiter an. Die Bearbeitungsgebühren sind normalerweise in jedem Kreditvertrag gesondert ausgewiesen, sowohl prozentual als auch in Form eines Geldbetrages.

Wie lassen sich die Bearbeitungsgebühren zurückfordern?

Wer seine Bearbeitungsgebühr zurückfordern möchte, muss sich schriftlich an das jeweilige Kreditinstitut wenden. Hinzu kommt, dass nicht nur die Bearbeitungsgebühren selbst, sondern auch die hierfür angefallenen Zinsen zurückverlangt werden dürfen. Im Antrag müssen demnach die Bearbeitungsgebühren selbst und die Darlehensnummer eingetragen werden. Musterbriefe hierfür finden sich beispielsweise bei Verbraucherzentralen im Internet. Danach geht der Brief direkt an die Bank.

Durch die Verjährungsfrist können derzeit noch alle Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert werden, die seit dem Jahr 2009 berechnet wurden. Es kann allerdings vorkommen, dass sich Banken weigern, die Gebühren zurückzuzahlen. Hier sollten Verbraucher aber hartnäckig bleiben, denn viele Banken versuchen, sich erst einmal herauszureden. Ist die Frist noch nicht abgelaufen, kann es sich demnach durchaus lohnen, hierfür einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Eine Möglichkeit besteht auch darin, sich an die sogenannten Ombudsstellen der Bankverbände wie zum Beispiel den Bundesverband deutscher Banken e.V. für Privatbanken zu wenden. Diese nehmen die Position einer unparteiischen Schiedsperson ein und sind zudem für den Verbraucher kostenlos. Wer sich seine Gebühren selber einklagen möchte, sollte jedoch zumindest eine Rechtsschutzversicherung samt Deckungszusage für den vorliegenden Fall sein eigen nennen.

Dezember 2012


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